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Freitag, März 29, 2024
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Razzia bei Volkswagen – Weitere illegale Motoren gefunden / Millionen Fahrzeuge wie Golf VII und Audi A3 betroffen

Köln (ots) – Der Diesel-Motor EA189 wurde für VW schon zum Totalschaden,
unzählige Kunden erhielten Schadensersatz. Doch VW, Audi und Co. kommen nicht
aus den Negativschlagzeilen. Denn auch im Nachfolgemotor namens EA288 ist wohl
eine illegale Abschalteinrichtung „ab Werk“ mit dabei. Der Verdacht kam bereits
im November im Rahmen einer Durchsuchungsaktion ans Licht, die von der
Staatsanwaltschaft in der Wolfsburger Firmenzentrale durchgeführt wurde. Mit der
Abgas-Trickserei soll der Autokonzern wieder einmal den Prüfstand umgehen und
kann die Motoren als Euro 6-Diesel einstufen, obwohl sie eigentlich nicht
zulassungsfähig sind.

Motor-Manipulation mit vielen negativen Folgen

Millionen Autofahrer dürften sich daher auf eine verpflichtende Rückrufaktion
gefasst machen. Für rund 200.000 VW-Busse des Typs T6 ist diese bereits bittere
Realität. „Ein Rückruf zur Installation des Software-Updates ist keineswegs eine
gute Lösung für den Kunden“ erklärt Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner
der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Denn der Motor ist nicht auf die
neue Software ausgelegt, höherer Verschleiß und technische Probleme sind die
Folge. Zwar ist die Software durch das KBA genehmigt, nach Ansicht der Gerichte
muss ein Kunde sich damit aber nicht zufrieden geben, sondern kann erfolgreich
Schadensersatz fordern.

VW räumt Abschalteinrichtung vor Gericht ein

Den Aussagen der Volkswagen AG, dass diese Abschalteinrichtung legal sei, kann
man wohl keinen Glauben schenken. Der bereits zurückgerufene Motor des T6
unterscheidet sich nicht von den Antrieben, die in Millionen anderer Modelle
auch von Audi, Seat und Skoda verbaut sind. Erst vor wenigen Wochen hat die
Tagesschau ein Urteil des LG Duisburg (Aktenzeichen 1 O 231/18) veröffentlicht.
Darin stellt das Gericht fest, dass in einem Golf VII mit dem Motortyp EA288
eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist. Auch das Landgericht
Wuppertal (Aktenzeichen 2 O 273/18) will es aufgrund der zahlreichen
Verdachtsmomente genauer wissen und hat ein Sachverständigengutachten in Auftrag
gegeben. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis andere Gerichte
nachziehen.“VW betreibt Haarspalterei und behauptet allen Ernstes, es sei in
Ordnung, wenn die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktioniert. Diesem
Betrug werden die Gerichte aber bald einen Riegel vorschieben“, ist sich der
Dieselexperte Dr. V. Ghendler sicher.

Erneute Klagewelle droht den Autohersteller zu überrollen

Wie schon zu Beginn des Dieselskandals, als erst langsam die Dimensionen klar
wurden, kommt die neue Klagewelle gegen VW und seine Tochterunternehmen jetzt
ins Rollen. Millionen Autos erleiden durch die Manipulationen eine schmerzhafte
Wertminderung. Das Vertrauen in den Diesel ist unwiederbringlich zerstört. Für
den Automobilriesen wird es somit immer enger, denn mittlerweile scheint es kaum
noch ein Diesel-Fahrzeug zu geben, welches nicht manipuliert ist.
Hunderttausende Autofahrer haben allein in Deutschland bereits geklagt, und es
dürften weitaus mehr werden.

Pressekontakt:

Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Aachener Str. 1
50674 Köln
Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/127230/4512562
OTS: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Original-Content von: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, übermittelt durch news aktuell

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